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NewsFact > Nachrichten > Deutschland > Köln Sprengstoffanschlag Urteil: 19-Jähriger muss über zwei Jahre in Haft
Deutschland

Köln Sprengstoffanschlag Urteil: 19-Jähriger muss über zwei Jahre in Haft

Laura Brandt
Zuletzt aktualisiert: Dezember 18, 2025 8:43 pm
Von
Laura Brandt
2 Min. Lesezeit
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In Köln sorgt das Urteil im Fall eines Sprengstoffanschlags für Aufsehen. Das Landgericht verurteilte gestern einen 19-Jährigen zu zwei Jahren und drei Monaten Haft. Der junge Mann hatte im Februar dieses Jahres einen selbstgebauten Sprengsatz vor einem Mehrfamilienhaus in Köln-Mülheim gezündet. Die Explosion zerstörte mehrere Fensterscheiben und beschädigte parkende Autos. Verletzt wurde glücklicherweise niemand.

Wie die Ermittlungen ergaben, hatte der Täter den Sprengsatz aus frei verkäuflichen Silvesterböllern und weiteren Chemikalien zusammengebaut. «Er verfügte über detaillierte Anleitungen aus dem Internet und wusste genau, was er tat», sagte der vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Die Tat richtete sich gegen einen 21-jährigen Bekannten, mit dem der Verurteilte seit längerem im Streit lag. Laut Polizei entstand ein Sachschaden von rund 15.000 Euro.

Besonders brisant: Der Täter filmte die Explosion mit seinem Handy und prahlte später in sozialen Medien damit. Diese Videos wurden ihm zum Verhängnis. «Ich bin seit 17 Jahren in der Kriminalpolizei tätig, aber diese Kombination aus gefährlicher Tat und Selbstdarstellung im Netz ist selbst für mich erschreckend neu», erklärte Hauptkommissar Werner Böhm, der die Ermittlungen leitete.

Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert und verwies auf die Jugend und die bislang nicht vorbestrafte Vergangenheit des Angeklagten. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. «Wer bewusst einen Sprengsatz vor einem bewohnten Haus zündet, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen«, betonte der Richter.

Für mich als Beobachterin im Gerichtssaal war die Reue des jungen Mannes am Ende spürbar – zu spät für eine mildere Strafe. Der Fall zeigt einmal mehr, wie schnell sich junge Menschen durch Online-Anleitungen und Gruppendynamik radikalisieren können. Die Frage, wie unsere Gesellschaft präventiv auf solche Entwicklungen reagieren kann, bleibt auch nach diesem Urteil offen.

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