In München begann gestern ein Korruptionsprozess, der die Stadt erschüttert. Ein ehemaliger Mitarbeiter des Kreisverwaltungsreferats (KVR) steht vor Gericht, weil er Spielhallenbetreibern gegen Bestechungsgelder Genehmigungen verschafft haben soll. Die Staatsanwaltschaft spricht von rund 267.000 Euro, die zwischen 2012 und 2014 geflossen sein sollen.
Der Angeklagte, ein 63-jähriger ehemaliger Verwaltungsbeamter, soll seine Position missbraucht haben, um die strengen Abstandsregeln für Spielhallen zu umgehen. Diese besagen, dass zwischen zwei Spielhallen mindestens 250 Meter Luftlinie liegen müssen – eine Regelung zum Schutz vor Spielsucht.
„Dieser Fall zeigt, wie anfällig selbst etablierte Verwaltungsstrukturen für Korruption sein können», erklärt Rechtsexperte Dr. Michael Stein. Besonders brisant: Der Angeklagte war speziell für die Einhaltung dieser Regeln verantwortlich, die Spielsucht eindämmen sollten.
Die Ermittlungen begannen, als Kollegen im KVR auf Unregelmäßigkeiten stießen. Als ich vor Jahren im Münchner Rathaus recherchierte, fiel mir auf, wie groß der Ermessensspielraum einzelner Sachbearbeiter in manchen Bereichen ist – ein zweischneidiges Schwert.
Die drei Spielhallenbetreiber, die die Gelder gezahlt haben sollen, wurden bereits 2022 zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte schweigt bisher zu den Vorwürfen.
Für die Stadt München ist der Fall mehr als peinlich. OB Dieter Reiter hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe interne Kontrollen verstärkt. Der Prozess wirft ein Schlaglicht darauf, wie der Kampf gegen Spielsucht durch Korruption unterwandert werden kann. Die Verhandlung wird voraussichtlich mehrere Monate dauern – und könnte weitere Verwaltungsverfahren unter die Lupe nehmen.