Die Diskussion über Medienethik beim Terrorprozess in Magdeburg erhitzt seit gestern die Gemüter. Ein 17-jähriger Syrer steht vor Gericht, weil er einen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt geplant haben soll. Der MDR zeigt den Angeklagten verpixelt – eine Entscheidung, die bei vielen Bürgerinnen und Bürgern für Unverständnis sorgt.
Warum diese Vorsicht bei einem mutmaßlichen Terroristen? «Wir befolgen die in Deutschland geltenden Regeln zum Schutz von Persönlichkeitsrechten«, erklärt MDR-Chefredakteurin Julia Krittian. Nach deutschem Presserecht gilt für Angeklagte die Unschuldsvermutung bis zum rechtskräftigen Urteil. Bei Minderjährigen kommt zusätzlich der besondere Jugendschutz zum Tragen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen vor, seit Dezember 2023 einen islamistischen Terroranschlag geplant zu haben. Bei seiner Festnahme im November 2024 wurden Chemikalien und IS-Propagandamaterial sichergestellt. Der Prozess findet unter strengen Sicherheitsvorkehrungen am Landgericht Magdeburg statt.
Als ich vor Jahren über den NSU-Prozess berichtete, gab es ähnliche Diskussionen. Damals wie heute zeigt sich: Der Konflikt zwischen öffentlichem Informationsinteresse und Persönlichkeitsrechten bleibt ein Balanceakt. In meinen fast zwanzig Jahren als Journalistin habe ich gelernt, dass Rechtsgrundsätze auch dann gelten müssen, wenn sie unbequem sind.
Für die Magdeburger Bevölkerung bleibt die Situation belastend. «Die Leute sind verunsichert und wollen wissen, mit wem sie es zu tun haben», sagt Markthändlerin Sabine Weber (54). Ob der Prozess das Sicherheitsgefühl wiederherstellen kann, bleibt fraglich. Die Debatte zeigt: In Zeiten wachsender Terrorgefahr steht unsere Rechtsordnung vor neuen Herausforderungen.