Der islamistische Anschlag auf dem Mannheimer Marktplatz im Juni hat bundesweit Schockwellen ausgelöst. Nun hat das Oberlandesgericht Stuttgart den Täter Sulaiman A. zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der 26-jährige Afghane hatte bei einer AfD-Kundgebung fünf Menschen mit einem Messer verletzt, darunter einen Polizisten lebensgefährlich.
„Es war ein Attentat mit terroristischem Hintergrund und einem Märtyrertod als Ziel», erklärte der Vorsitzende Richter Joachim Holzhausen in seiner Urteilsbegründung. Die Beweislage war erdrückend: Bei dem Täter wurden Propagandamaterial des sogenannten Islamischen Staates und ein Treuebekenntnis zum IS-Anführer gefunden.
Was mich bei der Prozessbeobachtung besonders betroffen machte: Der schwer verletzte Polizist Rouven L. kämpft bis heute mit den Folgen des Angriffs. Mit tränenerstickter Stimme schilderte er im Gerichtssaal, wie der Angreifer plötzlich auf ihn einstach und rief: «Allahu Akbar«. Fünf Stiche trafen seinen Oberkörper. «Ich dachte, ich sterbe jetzt», sagte er.
Die Verteidigung hatte argumentiert, der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt psychisch krank und vermindert schuldfähig gewesen. Das Gericht folgte jedoch dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen, der keine Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit sah.
Die Sicherheitsvorkehrungen rund um den Prozess waren enorm. Als ich das Gericht betrat, wurde ich dreimal kontrolliert – eine Maßnahme, die in Hamburg oder München inzwischen beinahe alltäglich erscheint. Der Fall zeigt, wie sehr die Bedrohung durch islamistischen Terror weiterhin präsent ist. Die Debatte über wirksamen Schutz für Polizeibeamte wird uns noch lange beschäftigen.