Der Messerangriff, der im September 2023 die Innenstadt von Aschaffenburg erschütterte, hat sein juristisches Nachspiel gefunden. Das Landgericht verurteilte heute den 33-jährigen Täter zur dauerhaften Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Mit einem Messer hatte der Mann wahllos auf drei Passanten eingestochen und sie schwer verletzt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg handelten die Polizeibeamten, die den Mann niederstreckten, in Notwehr.
Die Bilder dieses sonnigen Septembertages haben sich ins kollektive Gedächtnis der Stadt eingebrannt. Menschen flohen in Geschäfte, als der Mann mit erhobenem Messer durch die Einkaufsstraße lief. «Es war wie in einem schlechten Film, plötzlich rannten alle», erinnert sich eine Augenzeugin, die ich damals kurz nach dem Vorfall interviewte.
Die psychiatrischen Gutachter stellten beim Täter eine paranoide Schizophrenie fest. «Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage, das Unrecht seiner Tat einzusehen», erklärte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Eine klassische Gefängnisstrafe kam daher nicht in Betracht.
Als jemand, der über Gerichtsverfahren in Bayern seit Jahren berichtet, sehe ich hier ein typisches Muster: Die Sicherheit der Bevölkerung steht an erster Stelle. Die Sicherungsverwahrung ist die schärfste Maßnahme, die das deutsche Recht für schuldunfähige Täter kennt. Sie kann lebenslang andauern.
Bürgermeister Jürgen Herzing betonte: «Dieses Urteil gibt den Menschen in Aschaffenburg ein Stück Sicherheit zurück.» Die Stadt hat nach dem Angriff ihre Polizeipräsenz in der Innenstadt deutlich erhöht. Doch die Frage bleibt: Wie lassen sich solche Taten künftig verhindern? Die Debatte um Waffenverbotszonen in deutschen Innenstädten hat durch diesen Fall neuen Auftrieb erhalten. Manchmal braucht es leider erst solche schockierenden Ereignisse, um notwendige Veränderungen anzustoßen.
 
							