In Dresden hat das Oberlandesgericht gestern einen Paukenschlag für den Datenschutz gesetzt. Der Social-Media-Riese Meta – bekannt für Facebook und Instagram – muss seine umstrittene Datensammelpraxis in Deutschland stoppen. Das Urteil untersagt dem Konzern, ohne Einwilligung der Nutzer persönliche Daten für Werbezwecke zu sammeln und zu verarbeiten.
Nach jahrelangem Rechtsstreit steht fest: Die bisherige Praxis war rechtswidrig. «Ein klarer Verstoß gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung«, erklärte Richter Andreas Pamp während der Urteilsverkündung. Bemerkenswert ist, dass die Klage vom Bundesverband der Verbraucherzentralen ausging – ein Zeichen für die wachsende gesellschaftliche Bedeutung des Themas.
Als ich vor etwa zehn Jahren erste Berichte über Metas Datensammelpraxis recherchierte, war das öffentliche Bewusstsein noch gering. Heute sieht man in den Gesichtern vieler Verbraucher echte Sorge. «Wir erhalten täglich Anfragen besorgter Bürger, die mehr Kontrolle über ihre Daten wollen«, berichtet Julia Weber vom Verbraucherschutz.
Meta argumentierte vor Gericht, ihre Praxis sei durch berechtigte Interessen gedeckt. Doch das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Vielmehr betonte es das Grundrecht der Nutzer auf informationelle Selbstbestimmung.
Was bedeutet das für die 30 Millionen deutschen Facebook-Nutzer? Meta muss nun vermutlich ein neues Einwilligungsmodell entwickeln. Der Konzern hat bereits Revision angekündigt. Die Entscheidung könnte wegweisend für den Umgang mit Daten in ganz Europa werden. Die Frage bleibt: Sind wir bereit, für werbefreie Dienste zu zahlen, oder geben wir weiterhin unsere Daten als Währung?
Mehr dazu bei der Verbraucherzentrale.