Die Mieten in München steigen weiter ungebremst – mittlerweile liegt der durchschnittliche Quadratmeterpreis bei 20,13 Euro bei Neuvermietungen. Diese Zahl allein lässt viele Münchner verzweifeln. Besonders junge Familien und Menschen mit mittlerem Einkommen fragen sich: Gibt es eigentlich eine rechtliche Obergrenze für das, was Vermieter verlangen dürfen?
Die Antwort ist komplizierter, als man denken könnte. Grundsätzlich gilt in München die Mietpreisbremse, die besagt, dass die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Doch diese Regelung greift oft nicht. «Wir sehen in unserer Beratung täglich Fälle von Vermietern, die die gesetzlichen Grenzen überschreiten – und das häufig ungestraft», erklärt Rechtsanwältin Beatrix Zureich vom Mieterverein München.
Bei meinen Recherchen in Schwabing traf ich vergangene Woche auf Familie Neumann, die für ihre 70-Quadratmeter-Wohnung plötzlich 1.800 Euro kalt zahlen soll. «Wir verdienen beide gut, aber das sprengt unsere Möglichkeiten», berichtet Michael Neumann mit Sorgenfalten auf der Stirn.
Tatsächlich gibt es zahlreiche Ausnahmen von der Mietpreisbremse: Neubauten nach 2014, umfassend modernisierte Wohnungen oder möblierte Apartments fallen nicht darunter. «Das führen Vermieter gerne als Argument an, selbst wenn nur ein paar IKEA-Möbel in der Wohnung stehen», beobachtet Zureich.
Erschwerend kommt hinzu, dass Mieter aktiv gegen zu hohe Mieten vorgehen müssen – und das tun die wenigsten aus Angst, die Wohnung zu verlieren. Das kenne ich aus meinen 15 Jahren Berichterstattung in der Region: Die Verzweiflung auf dem Wohnungsmarkt macht viele mundtot.
Für 2024 zeichnet sich keine Entspannung ab. Experten erwarten weitere Preissteigerungen um mindestens 3 Prozent. Was bleibt, ist die Erkenntnis: Der Münchner Mietmarkt braucht dringend mehr Regulierung. Oder wie meine Nachbarin neulich treffend sagte: «Mit dem Geld, das ich für meine Einzimmerwohnung zahle, könnte ich in Sachsen ein Schloss mieten.»