Der Neonazi Benjamin S. hat erneut einen Rechtsstreit verloren. Das Landgericht Bonn wies seine Unterlassungsklage gegen den Verein «Laut gegen Nazis» ab. Der Rechtsextremist aus Berlin hatte sich gegen die Veröffentlichung seiner Telefonnummer auf der Website des Vereins gewehrt, die im Zusammenhang mit rassistischen Vorfällen bei einem Festival in Bochum stand.
Was vor fast zwei Jahren am Rande des «Ruhr in Love»-Festivals geschah, beschäftigt nun die Gerichte. Benjamin S., der in der rechtsextremen Szene als «Bartek» bekannt ist, soll damals mit anderen Neonazis Festivalbesucher rassistisch beleidigt und bedroht haben. Die Polizei musste einschreiten. Der Verein «Laut gegen Nazis» machte den Vorfall später öffentlich und veröffentlichte Kontaktdaten des Rechtsextremisten.
In Hamburg haben wir ähnliche Fälle erlebt: Rechtsextreme klagen zunehmend gegen ihre öffentliche Nennung. «Das gehört zu ihrer Strategie», erklärte mir ein Verfassungsschutz-Experte kürzlich. «Sie versuchen, Aktivisten und Journalisten durch rechtlichen Druck zum Schweigen zu bringen.»
Der Richter gab dem Neonazi nun eine klare Absage: Die Veröffentlichung der Telefonnummer sei durch das öffentliche Interesse gedeckt gewesen. Das Gericht wertete die Webseite als journalistisches Angebot, das unter den Medienprivilegien des Datenschutzrechts steht.
Jörn Menge, Vorsitzender von «Laut gegen Nazis», zeigt sich erleichtert: «Das Urteil bestätigt unsere wichtige Aufklärungsarbeit.» Eine Berufung ist möglich, aber die Zeichen stehen gut für Organisationen, die rechtsextreme Aktivitäten dokumentieren. Die Freiheit der Berichterstattung hat in diesem Fall Vorrang vor dem Schutz persönlicher Daten – ein kleiner, aber wichtiger Sieg für die Demokratie.