Seit gestern herrscht im Hamburger Amtsgericht St. Georg wieder einmal Aufregung um den Fall Block. Der Prozess gegen die Steakhouse-Erbin Christina Block wurde überraschend ausgesetzt. Die 50-Jährige steht unter Verdacht, an der Entführung ihrer eigenen Kinder beteiligt gewesen zu sein. Nach über vier Stunden Beratung entschied Richterin Jessica Prieß, das Verfahren pausieren zu lassen.
In den Gerichtssälen der Hansestadt habe ich selten eine derart angespannte Atmosphäre erlebt. «Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Anordnung des dänischen Gerichts vom 15. April tatsächlich korrekt und das Oberlandesgericht Hamburg falsch lag», erklärte die Richterin. Es geht um die zentrale Frage: Bei wem sollten die Kinder eigentlich leben?
Der Sorgerechtsstreit zwischen Christina Block und ihrem Ex-Mann Stephan Hensel zieht sich bereits über Jahre. Die Kinder lebten bis Silvester bei ihrem Vater in Dänemark. In der Neujahrsnacht wurden die damals 10- und 13-Jährigen von Unbekannten gewaltsam nach Hamburg gebracht. Block streitet jede Beteiligung ab.
Pikant ist die Rolle der deutschen und dänischen Justiz. Während ein Hamburger Gericht das Sorgerecht Block zusprach, entschied ein dänisches Gericht zugunsten des Vaters. Diese widersprüchlichen Urteile führen nun zur Prozessaussetzung. Ein Rechtsgutachten soll Klarheit bringen.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf Konflikte im europäischen Familienrecht. Für die Kinder bedeutet dieser Streit vor allem eines: weitere Unsicherheit. Ob das Verfahren letztlich fortgesetzt wird oder ob die Vorwürfe gegen Block fallen gelassen werden, bleibt offen. Die Frage nach dem Kindeswohl steht dabei im Raum.