Die Reisebuchung im Internet endete für einen Münchner mit einem unerwarteten Rechtsstreit. Der 34-jährige Daniel M. hatte eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht und diese wegen einer Corona-Erkrankung stornieren müssen. Der Reiseanbieter verweigerte jedoch die Rückerstattung von 1.250 Euro – mit der Begründung, die Stornierung sei zu spät erfolgt.
Vor dem Münchner Amtsgericht bekam der Kläger nun vollständig Recht. «Der Veranstalter hat in diesem Fall die gesetzlichen Regelungen zum Verbraucherschutz missachtet», erklärte Richterin Sabine Hoffmann in ihrer Urteilsbegründung. Der Fall ist kein Einzelfall: Die Verbraucherzentrale Bayern verzeichnet seit der Pandemie einen deutlichen Anstieg ähnlicher Beschwerden.
Was viele Urlauber nicht wissen: Bei einer Pauschalreise haben Kunden das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn «unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände» vorliegen. Eine akute Erkrankung zählt nach gängiger Rechtsprechung dazu – sofern sie ärztlich attestiert ist.
«Ich war überrascht, wie hartnäckig der Anbieter trotz klarer Rechtslage die Zahlung verweigerte», erzählt Daniel M. Nach meiner Erfahrung als Journalistin ist dies ein typisches Muster: Viele Unternehmen spekulieren darauf, dass Verbraucher den Aufwand eines Gerichtsverfahrens scheuen.
Der Fall könnte wegweisend für ähnliche Streitigkeiten sein. Rechtsexperten raten Betroffenen, bei Stornierungen immer ein ärztliches Attest einzuholen und schriftlich zu kommunizieren. Die Frage bleibt: Müssen Verbraucher wirklich jeden berechtigten Anspruch vor Gericht erkämpfen?