Der syrische Arzt Alaa M. muss für den Rest seines Lebens hinter Gitter. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte den 38-Jährigen heute wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Er hatte in Militärkrankenhäusern in Syrien zwischen 2011 und 2012 Gefangene gefoltert und einen Menschen getötet.
Es ist das zweite Urteil in Deutschland nach dem Weltrechtsprinzip gegen einen syrischen Folterknecht. Dass ein Arzt – ein Mensch, der eigentlich helfen soll – zum Täter wird, macht diesen Fall besonders erschütternd. Als ich den Gerichtssaal betrat, war die Anspannung greifbar. Viele Betroffene hatten auf diesen Tag gewartet.
Der Mediziner floh 2015 nach Deutschland und praktizierte hier unbehelligt, bis ihn syrische Folteropfer erkannten. Die Beweise waren erdrückend: 18 Zeugen, darunter Opfer und Kollegen, sagten gegen ihn aus. «Er trat mir in den Bauch, als ich schon am Boden lag», berichtete ein Überlebender vor Gericht. Nach Überzeugung der Richter misshandelte M. Menschen mit Stöcken und Kabeln, spritzte schmerzauslösende Substanzen und ließ einen Gefangenen qualvoll sterben.
Für die syrische Community ist das Urteil ein wichtiges Signal. «Dieser Prozess gibt uns Hoffnung, dass es Gerechtigkeit geben kann», sagte Anwar al-Bunni vom Syrischen Zentrum für Rechtliche Studien. In Syrien selbst findet keine juristische Aufarbeitung statt.
Diese Verfahren in Deutschland sind mehr als nur Einzelfälle. Sie zeigen: Selbst wenn Diktatoren wie Assad unantastbar scheinen – ihre Helfer können zur Rechenschaft gezogen werden. Und das überall auf der Welt. Denn manche Verbrechen kennen keine Grenzen – und die Gerechtigkeit sollte es auch nicht.