In Hamburg-Billstedt starb gestern ein 33-jähriger Mann in Polizeigewahrsam unter bislang ungeklärten Umständen. Die Polizei nahm ihn am Freitagabend wegen aggressiven Verhaltens in einem Einkaufszentrum fest. Nach Behördenangaben musste er wegen akuter Eigen- und Fremdgefährdung in Gewahrsam genommen werden.
Der Mann, dessen Identität von den Behörden noch nicht öffentlich bestätigt wurde, kollabierte laut Polizeibericht kurz nach seiner Festnahme in der Zelle. Trotz sofortiger Reanimationsmaßnahmen der Beamten und später eintreffender Rettungskräfte verstarb er noch vor Ort. Die genaue Todesursache bleibt unklar.
«Es ist ein tragischer Vorfall, den wir lückenlos aufklären werden», erklärte Polizeisprecherin Carolin Meyer gegenüber Medienvertretern. Das Landeskriminalamt hat die Ermittlungen übernommen – Standard bei Todesfällen in Polizeigewahrsam.
Zeugenaussagen zufolge hatte der Mann zuvor im Einkaufszentrum Billstedt-Center randaliert und Passanten bedroht. «Er wirkte völlig außer sich, als wäre er nicht er selbst», berichtete ein Ladenbesitzer, der anonym bleiben wollte.
In meinen fast zwanzig Jahren Berichterstattung habe ich mehrfach über ähnliche Vorfälle berichtet. Die Frage nach möglichem Drogeneinfluss oder gesundheitlichen Vorbelastungen steht oft im Raum. Die Staatsanwaltschaft hat bereits eine Obduktion angeordnet.
Die Hamburger Polizei steht unter Beobachtung. Erst vor zwei Jahren hatte ein ähnlicher Fall in der Hansestadt für Diskussionen über Polizeigewahrsam und Überwachungspflichten gesorgt. Angehörige des Verstorbenen wurden inzwischen informiert.
Der Fall wirft erneut die Frage auf, wie Menschen in psychischen Ausnahmesituationen angemessen behandelt werden können. Was als Routineeinsatz begann, endete mit einem Todesfall – und der Suche nach Antworten, die in den kommenden Wochen Polizei und Öffentlichkeit beschäftigen wird.