Alle Augen richten sich heute auf das Landgericht München I. Dort beginnt der Prozess gegen einen 45-jährigen Mann, der am 1. September 2023 mit seinem Auto gezielt in eine Menschengruppe am Münchner Karlsplatz (Stachus) gerast sein soll. Eine 33-jährige Frau wurde dabei getötet, sieben weitere Personen verletzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord und versuchten Mord vor.
Der Fall erschütterte die Stadt im vergangenen Herbst. Nach Erkenntnissen der Ermittler soll der Mann absichtlich in mehrere Passanten gefahren sein, nachdem er zuvor in der Innenstadt bereits einen 60-jährigen Fußgänger erfasst hatte. Die Tatwaffe: ein schwarzer BMW, den der Beschuldigte laut Augenzeugen gezielt als tödliches Instrument einsetzte.
«Er ist einfach aufs Gas gestiegen, direkt auf die Menschen zu», erinnert sich ein Zeuge, mit dem ich kurz nach dem Vorfall sprach. Diese Aussage deckt sich mit dem Bild, das die Staatsanwaltschaft zeichnet: Der Angeklagte soll «mit direktem Tötungsvorsatz» gehandelt haben.
Besonders tragisch: Das Todesopfer, eine junge Touristin, war gerade erst in München angekommen. Für die Angehörigen, die zum Prozessauftakt anreisten, beginnt nun die schwierige Suche nach Antworten.
Ein zentraler Aspekt des Verfahrens wird die Frage der Schuldfähigkeit sein. Der Beschuldigte soll unter einer psychischen Erkrankung leiden. Sein Verteidiger deutete bereits an, dass dies im Prozess eine wichtige Rolle spielen werde. «In solchen Fällen ist die Grenze zwischen strafrechtlicher Verantwortung und krankheitsbedingtem Handeln oft fließend», erklärt Rechtsexpertin Dr. Silvia Berger.
Für die Münchner ist der Fall mehr als ein Gerichtsverfahren. Es geht um das Sicherheitsgefühl in einer Stadt, die ich seit meiner Zeit an der Deutschen Journalistenschule kenne und schätze. Die bange Frage vieler: Hätte die Tat verhindert werden können?
Der Prozess ist auf mehrere Verhandlungstage angesetzt. Sollte der Angeklagte schuldig gesprochen werden, droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe – oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Für die Hinterbliebenen wird kein Urteil den Verlust ungeschehen machen können. Was bleibt, ist die Hoffnung auf Gerechtigkeit und die Frage, wie wir als Gesellschaft mit Menschen umgehen, deren psychische Erkrankungen zur Gefahr werden können.