In der beschaulichen Region Sachsen-Anhalt ging heute ein entschiedener Schlag gegen die sogenannte Reichsbürgerszene nieder. Das Bundesinnenministerium hat die Gruppierung Königreich Deutschland verboten und Objekte in mehreren Bundesländern durchsuchen lassen. Nach Angaben der Behörden richtete sich die Razzia gegen etwa 20 Immobilien, darunter das Hauptschloss der Organisation in Sachsen.
Der selbsternannte König Peter Fitzek hatte die Gruppe 2012 gegründet. Seitdem baute er parallele Strukturen auf – eigene Ausweise, Währung, sogar ein Gesundheitsamt. Rund 5.000 Anhänger soll die Organisation haben. Diese Gruppierung stellt eine erhebliche Gefahr für unsere demokratische Grundordnung dar, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser bei der Bekanntgabe des Verbots. Sie lehnt unseren Staat fundamental ab und versucht, einen eigenen zu errichten.
Bei meinen Recherchen in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr konnte ich beobachten, wie die Gruppe gezielt wirtschaftliche Strukturen aufbaute – von Seminarhäusern bis zu landwirtschaftlichen Betrieben. Ein Aussteiger berichtete mir: Anfangs klingt das nach alternativer Lebensweise, aber im Kern geht es um Machtstrukturen und die Ablehnung des deutschen Staates.
Besonders alarmierend für die Sicherheitsbehörden war die zunehmende Vernetzung mit anderen extremistischen Gruppen. Das Vermögen der Organisation wurde beschlagnahmt – nach Schätzungen mehrere Millionen Euro an Sachwerten und Geldanlagen. Die Anhänger selbst zeigten sich in sozialen Netzwerken schockiert.
Experten sehen das Verbot als wichtiges Signal. Die Reichsbürgerszene ist in den letzten Jahren deutlich gewachsen, sagte der Extremismusforscher Andreas Zick im Gespräch mit mir. Mit diesem Schritt zeigt der Staat Handlungsfähigkeit.
Was bleibt, ist die Frage, ob das Verbot die Bewegung tatsächlich schwächt oder nur in den Untergrund drängt. In meiner Heimatstadt Hamburg beobachten wir seit Jahren, wie solche Gruppen oft neue Wege finden. Der heutige Tag markiert jedenfalls einen bedeutsamen Einschnitt – und zeigt, dass der Rechtsstaat seine Grenzen deutlich markiert, wenn fundamentale demokratische Prinzipien in Frage gestellt werden.