Die Berliner Hauptstadtverwaltung steht vor einem finanziellen Kraftakt, der Millionen kostet: Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Beamtenbesoldung für verfassungswidrig erklärt. Die Richter stellten fest, dass Berlin seine Beamten seit 2009 zu niedrig bezahlt hat. Allein für Nachzahlungen muss das Land nun rund 660 Millionen Euro bereitstellen.
Der Fall offenbart ein grundsätzliches Problem: Berlins Beamte verdienten jahrelang deutlich weniger als ihre Kollegen in anderen Bundesländern. Ein Polizeikommissar in der Hauptstadt erhielt bis zu 800 Euro weniger als ein vergleichbarer Beamter in Bayern. Diese Lücke hat das höchste deutsche Gericht nun als verfassungswidrig eingestuft.
«Berlin kann sich keine Sparkur auf Kosten seiner Staatsbediensteten leisten», sagt Gewerkschaftsvertreter Frank Becker. Nach seinen Angaben fühlten sich viele Berliner Beamte jahrelang als «Beschäftigte zweiter Klasse«. Die Folge: Abwanderung qualifizierter Kräfte in andere Bundesländer und zur Bundesverwaltung.
Besonders dramatisch wirkt sich das im Bildungsbereich aus. «Wir haben allein in den letzten fünf Jahren über 300 Lehrkräfte an Brandenburg verloren«, erklärt Schulleiter Michael Werner aus Spandau. Die Problematik kenne ich aus meinen Recherchen zur Personalsituation im öffentlichen Dienst – der Wettbewerb um qualifizierte Beamte wird immer härter.
Die Auswirkungen des Urteils reichen weit: Der Berliner Senat muss nicht nur nachzahlen, sondern auch die künftige Besoldung anpassen. Finanzsenator Stefan Evers (CDU) spricht von einer «enormen finanziellen Herausforderung» für den ohnehin angespannten Landeshaushalt.
Für die rund 120.000 aktiven und pensionierten Berliner Beamten bedeutet das Urteil eine späte Genugtuung. Die Hauptstadt muss jetzt zeigen, wie ernst sie ihre Verantwortung gegenüber dem öffentlichen Dienst nimmt – während andere Bereiche möglicherweise Einsparungen hinnehmen müssen. Was wiegt schwerer: die Leistungsfähigkeit der Verwaltung oder kurzfristige Haushaltsruhe?