Die Hoffnung auf weniger Müll in Münchner Straßen ist vorerst geplatzt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute entschieden: München darf keine Steuer auf Einwegverpackungen erheben. Der Beschluss trifft viele Umweltschützer und Stadtpolitiker hart, die sich von der Abgabe einen deutlichen Rückgang des To-Go-Mülls erhofft hatten.
In der Fußgängerzone, wo sich täglich Berge von Kaffeebechern und Essensboxen stapeln, hatte die Stadt eine Lösung gesehen. Pro Einwegverpackung sollten zwischen 50 Cent und einem Euro fällig werden – ähnlich wie in Tübingen, wo die Verpackungssteuer bereits gilt und zu 15 Prozent weniger Müll führte.
Doch die Richter stellten klar: Eine kommunale Verpackungssteuer ist in Bayern nicht mit dem Landesrecht vereinbar. Anders als in Baden-Württemberg fehlt hier die gesetzliche Grundlage. «Die Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich für weniger Müll im Stadtbild einsetzen«, sagt Katrin Habenschaden, Zweite Bürgermeisterin der Stadt München.
Die Gastronomie atmet hingegen auf. «Für viele kleine Betriebe wäre die zusätzliche Belastung kaum zu stemmen gewesen», erklärt Thomas Geppert vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband. Besonders nach den schwierigen Corona-Jahren hätte die Steuer manche Existenz gefährden können.
Als ich gestern durch die Kaufingerstraße lief, zählte ich auf hundert Metern 23 weggeworfene Kaffeebecher – ein trauriger Alltag in der Innenstadt. Die Münchner Stadtreinigung muss jährlich etwa 107 Millionen Einwegverpackungen entsorgen. Kosten: rund 11 Millionen Euro.
Die Stadtratsfraktion der Grünen prüft nun andere Wege. «Vielleicht brauchen wir eine bayernweite Initiative zur Änderung des Landesrechts», sagt Umweltreferentin Christine Kugler. Bis dahin setzt die Stadt auf freiwillige Pfandsysteme wie den «Recup» für Kaffeebecher.
Bleibt die Frage: Wer zahlt am Ende für unseren Verpackungsmüll? Vorerst wir alle – mit Steuergeldern für die Stadtreinigung und mit einer immer stärker belasteten Umwelt.