In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht Stuttgart Online-Händlern klare Grenzen gesetzt: Das Angebot einer zusätzlichen Versandversicherung im Checkout-Prozess ist irreführend und damit unzulässig. Betroffen sind zahlreiche deutsche Online-Shops, die ihren Kunden beim Bestellvorgang eine kostenpflichtige Versicherung für den Warentransport anbieten. Nach geltendem Recht tragen Händler bereits das volle Transportrisiko – eine Tatsache, die vielen Verbrauchern nicht bewusst ist.
Die Richter in Stuttgart sahen darin einen klaren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. «Das Angebot suggeriert dem Verbraucher fälschlicherweise, dass er ohne diese Zusatzversicherung ein Risiko trägt», heißt es in der Urteilsbegründung. Tatsächlich steht dem Käufer bei Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transports ohnehin ein gesetzlicher Anspruch auf Ersatz zu.
Als ich vor Jahren über erste Abmahnungen in diesem Bereich berichtete, war die Rechtslage noch nicht eindeutig. Heute zeigt das Urteil, wie konsequent Gerichte den Verbraucherschutz im Online-Handel durchsetzen. Besonders problematisch: Viele Händler präsentieren die Versicherung als sinnvolle Zusatzleistung, ohne auf die bestehende gesetzliche Absicherung hinzuweisen.
Das Urteil betrifft nicht nur kleinere Shops, sondern potenziell auch große Handelsplattformen. Verbraucherschützer begrüßen die Entscheidung. «Hier wird eine weit verbreitete Praxis unterbunden, die Kunden zu unnötigen Ausgaben verleitet», erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Was bedeutet das für Käufer und Verkäufer? Shopbetreiber müssen ihre Checkout-Prozesse überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Für Verbraucher lohnt ein genauerer Blick auf angebotene Zusatzleistungen. Die Entscheidung könnte zudem weitere Abmahnungen nach sich ziehen. Manchmal braucht es eben ein Gerichtsurteil, um für mehr Transparenz im digitalen Alltag zu sorgen.