In Ingolstadt kämpfen vier Angeklagte um ihren Freispruch im spektakulären Fall des gestohlenen Keltengolds aus dem Museum in Manching. Der Einbruch vom November 2022, bei dem 483 keltische Goldmünzen im Wert von 3,7 Millionen Euro entwendet wurden, erschütterte die Kulturwelt. Fast zwei Jahre später fordern nun alle Verteidiger Freisprüche für ihre Mandanten.
Die Beweislage ist dünn, argumentieren die Anwälte vor dem Landgericht Ingolstadt. «Die Indizien reichen nicht aus, um eine Verurteilung zu rechtfertigen», betonte einer der Verteidiger in seinem Plädoyer. Während die Staatsanwaltschaft auf Haftstrafen zwischen viereinhalb und siebeneinhalb Jahren plädiert, sehen die Verteidiger erhebliche Lücken in der Beweiskette.
Die vier Angeklagte im Alter zwischen 43 und 51 Jahren, alle aus dem Berliner Raum stammend, schweigen beharrlich zu den Vorwürfen. Die Ermittler stützen ihre Anklage hauptsächlich auf DNA-Spuren und Handy-Daten. Doch wie belastbar sind diese wirklich? Ein Gutachter räumte Unsicherheiten bei der DNA-Analyse ein.
Der Fall erinnert mich an ähnliche Kunstdiebstähle in Dresden und Berlin, bei denen die Täter ebenfalls professionell vorgingen. Als ich damals in Baden-Württemberg über Museumseinbrüche berichtete, wurde klar: Die Sicherheitssysteme vieler Kultureinrichtungen sind oft nicht auf dem neuesten Stand.
Das Keltengold bleibt verschwunden – vermutlich längst eingeschmolzen und damit für immer verloren. Das Urteil wird für Freitag erwartet und könnte richtungsweisend für künftige Fälle von Kulturgutdiebstahl sein. Können die Täter überführt werden? Oder führen fehlende Beweise zu Freisprüchen, obwohl der kulturelle Schaden irreparabel ist?