Die Staatsanwaltschaft Dresden hat am Dienstag das Verfahren gegen einen Mitarbeiter des Dresdner Wahlamts eingestellt. Der 31-Jährige hatte vor der Europawahl im Juni persönliche Daten von über 300.000 Wählern kopiert. Nach umfangreichen Ermittlungen konnte kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden.
Die Daten, darunter Namen, Adressen und Geburtsdaten von Wahlberechtigten, wurden auf ein privates Speichermedium übertragen. «Der Mitarbeiter wollte sich damit offenbar auf eine berufliche Tätigkeit außerhalb der Verwaltung vorbereiten», erklärte Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt. Ein politisches oder finanzielles Motiv habe nicht vorgelegen.
Als ich in Dresden mit betroffenen Bürgern sprach, war die Verunsicherung spürbar. «Wenn nicht mal meine Wahldaten sicher sind, was ist dann noch privat?», fragte mich eine 68-jährige Rentnerin aus der Neustadt. Die Stadtverwaltung hat inzwischen ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen verschärft.
Datenschutzexperte Professor Malte Engel von der TU Dresden kritisiert das Vorgehen: «Dass jemand einfach Hunderttausende personenbezogene Daten kopieren kann, ohne dass technische Sicherungen greifen, ist ein Armutszeugnis.»
Nach Angaben der Stadt wurden die kopierten Daten vollständig sichergestellt und nicht an Dritte weitergegeben. Arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Mitarbeiter seien jedoch eingeleitet worden.
Der Fall zeigt einmal mehr die Verwundbarkeit digitaler Verwaltungsstrukturen. In meinen fast zwanzig Jahren Berichterstattung habe ich immer wieder gesehen, wie Behörden technisch hinterherhinken. Wenn selbst in einer Großstadt wie Dresden solche Datenpannen möglich sind – wie steht es dann um kleinere Kommunen?
Für die Betroffenen bleibt ein ungutes Gefühl. Eine strafrechtliche Verfolgung mag ausbleiben, das Vertrauen in die Sicherheit persönlicher Daten hat jedoch gelitten. Mehr Informationen zum Thema Datenschutz gibt es beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten.