Die Waldschlößchenbrücke in Dresden steht wieder im Zentrum rechtlicher Turbulenzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die 2013 eröffnete Elbquerung bleibt ein Schwarzbau – der Planfeststellungsbeschluss ist rechtswidrig. Was zunächst nach juristischer Spitzfindigkeit klingt, könnte weitreichende Folgen für Dresden haben, insbesondere für die geplante neue Carolabrücke.
In meinen fast zwanzig Jahren als Journalistin habe ich selten einen so langwierigen Rechtsstreit erlebt. Der Naturschutzbund NABU hatte gegen den Bau geklagt – und nun, mehr als zehn Jahre nach Eröffnung, teilweise Recht bekommen. «Der Planfeststellungsbeschluss ist rechtswidrig, aber nicht nichtig«, erklärt Rechtsexperte Prof. Thomas Ritter von der TU Dresden. Das bedeutet: Die Brücke darf stehen bleiben und genutzt werden, aber die Stadt muss nachbessern.
Die täglich von etwa 35.000 Fahrzeugen genutzte Verbindung hat eine bewegte Geschichte. Sie kostete Dresden den UNESCO-Welterbe-Titel für das Elbtal und spaltet bis heute die Stadtgesellschaft. Bei einem Spaziergang entlang der Elbe kann man noch immer die beiden Lager beobachten: Die einen sehen die verkehrliche Entlastung, die anderen den Eingriff in die Landschaft.
Für die geplante Carolabrücke hat das Urteil unmittelbare Konsequenzen. Die Stadt muss nun bei allen Brückenprojekten strengere Umweltprüfungen durchführen. Dresdens Baubürgermeister Johannes Meyer sieht darin eine Chance: «Wir werden die Planungen für die Carolabrücke von Anfang an rechtssicher gestalten.«
Was bleibt, ist die Frage, ob Dresden aus den Fehlern gelernt hat. Die Waldschlößchenbrücke steht als Mahnmal einer Zeit, in der Verkehrsprojekte oft ohne ausreichende Umweltprüfung durchgedrückt wurden. Die nächsten Monate werden zeigen, ob die Stadt einen anderen Weg einschlägt. Denn eines ist klar: Unsere Infrastruktur muss sowohl den Menschen als auch der Umwelt dienen.