Der Kampf um die Windräder vor Sylt ist entschieden – vorerst. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig wies die Klage des Naturschutzbunds Deutschland (NABU) gegen den geplanten Offshore-Windpark zurück. Etwa 30 Kilometer westlich der Nordseeinsel sollen nun 84 Windräder entstehen. Naturschützer befürchten besonders für die seltenen Seetaucher erhebliche Gefahren, doch das Gericht gewichtete Klimaschutz höher als Artenschutz.
Als ich vor drei Jahren auf Sylt recherchierte, spürte ich die Zerrissenheit vor Ort. «Man kann nicht gleichzeitig die Energiewende fordern und jeden Eingriff ablehnen», sagte mir damals ein Fischer. Die Richterin folgte nun dieser Logik und betonte den «überragenden öffentlichen Belang» der erneuerbaren Energien.
Der NABU hingegen sieht einen «schwarzen Tag für den Meeresschutz«. Laut Verbandssprecher Leif Miller wurden «Vogelschutzgebiete als Verhinderungsflächen abgetan». Die klagenden Umweltschützer befürchten, dass tausende Seetaucher die Gegend meiden werden – für diese Vogelart ist das Gebiet ein wichtiger Rastplatz.
Die Betreibergesellschaft OWP Gennaker hat bereits Maßnahmen zum Vogelschutz zugesagt. So sollen die Bauarbeiten nicht während der Hauptzugzeit stattfinden. Experten bezweifeln jedoch, ob dies ausreicht.
In Hamburg, wo viele Umweltverbände ihren Sitz haben, sieht man das Urteil als Präzedenzfall. Die Energiewende und Artenschutz unter einen Hut zu bekommen, bleibt eine Herausforderung – auf dem Festland wie auf See. Die Frage ist nun: Welchen Preis sind wir für den Klimaschutz bereit zu zahlen?