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NewsFact > Aktuelle Nachrichten > BGH bestätigt Haftstrafe für Corona-Aufklärer Füllmich: 3 Jahre 9 Monate
Aktuelle Nachrichten

BGH bestätigt Haftstrafe für Corona-Aufklärer Füllmich: 3 Jahre 9 Monate

Laura Brandt
Zuletzt aktualisiert: August 26, 2026 9:20 a.m.
Von
Laura Brandt
3 Min. Lesezeit
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Dr. Reiner Fuellmich Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich vom Corona-Ausschuss während einer Kundgebung auf dem Domplatz in Magdeburg 29/05/2021 - *** Dr Reiner Fuellmich Lawyer Dr Reiner Füllmich of the Corona Committee during a rally on the cathedral square in Magdeburg 29 05 2021 PUBLICATIONxNOTxINxCHNxSUI
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Es ist ein Urteil, das über das Schicksal eines Mannes entscheidet und gleichzeitig wie ein Brennglas auf eine tief verunsicherte Zeit wirkt. Der Bundesgerichtshof hat heute die mehrjährige Haftstrafe gegen den früheren Rechtsanwalt Reiner Füllmich rechtskräftig werden lassen. Die Revision des 68-Jährigen gegen sein Urteil wegen Untreue wurde verworfen. Damit endet ein Verfahren, das viel über unsere Gesellschaft in den vergangenen Jahren erzählt.

Füllmich wurde zur zentralen Figur für Menschen, die in der Pandemie nach einfachen Antworten suchten. Sein „Corona-Ausschuss“ mit über 120 Streams wurde für sie zum Gegen-Narrativ. Die Gerichte sahen das anders. Das Landgericht Göttingen verurteilte ihn, weil er nach ihren Feststellungen 700.000 Euro aus Spendengeldern der Ausschuss-Stiftung für private Zwecke abgezweigt hatte – vor allem zur Tilgung von Hypotheken für sein Eigenheim. „Der Sachverhalt ist für uns eindeutig,“ signalisierte die Kammer damals schon. Sie warf Füllmich vor, den Prozess bewusst in die Länge zu ziehen, um ihn als Bühne zu missbrauchen.

Was bleibt, ist die bittere Erkenntnis, wie groß das Bedürfnis nach Orientierung war – und wie anfällig es für Ausnutzung ist. Ich erinnere mich an viele Gespräche in dieser Zeit, in Baden-Württemberg und anderswo. Die Verunsicherung war real, die Sehnsucht nach einer klaren, einfachen Erzählung ebenso. Füllmich bediente sie geschickt, sammelte Spenden und kündigte sogar eine „Billionen-Klage“ an. Er trat als Kanzlerkandidat an und holte 2025, vom Gefängnis aus kandidierend, noch 0,7 Prozent in Wuppertal.

Der BGH bestätigte nun auch, dass fünf Monate seiner Untersuchungshaft nicht auf die Strafe von drei Jahren und neun Monaten angerechnet werden. Die Botschaft der Justiz ist eindeutig: Wer das Vertrauen vieler enttäuscht und Gerichte für seine Zwecke instrumentalisiert, muss mit der vollen Härte des Rechtsstaats rechnen. Das Urteil ist ein wichtiges Signal. Es markiert das Ende einer Episode, die zeigte, wie fragil unser gemeinsamer Boden aus Fakten und Vertrauen manchmal sein kann. Die eigentliche Arbeit, dieses Vertrauen wieder aufzubauen, die beginnt jetzt erst.

  • Urteil über das Schicksal eines Mannes
  • Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe
  • Füllmichs Rolle während der Pandemie
  • Veruntreuung von Spendengeldern
  • Prozessabsichten und Manipulation
  • Wiederaufbau von Vertrauen notwendig
Aspekt Details
Verurteilter Reiner Füllmich
Haftstrafe Drei Jahre und neun Monate
Untreue 700.000 Euro veruntreut
Untersuchungshaft Fünf Monate nicht angerechnet
Politisches Engagement Kanzlerkandidat, 0,7 Prozent in Wuppertal
Gesellschaftliche Auswirkungen Vertrauensverlust und Unsicherheit

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