Neun Jahre sind vergangen, doch die juristische Aufarbeitung des G-20-Gipfels in Hamburg bewegt die Gemüter immer noch. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht entschieden: Das damalige Verbot zweier Protestkundgebungen der globalisierungskritischen Organisation Attac war rechtmäßig.
Die Richter geben der Stadt Hamburg damit recht und kippen einen gegenteiligen Spruch aus dem Jahr 2022. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte dies am Dienstag.
Die Fakten sind klar, aber ihre Bewertung bleibt umstritten. Im Juni 2017, kurz vor dem Treffen der Mächtigen, hatte Attac zwei Demos in der Innenstadt angemeldet – trotz eines generellen Versammlungsverbots für die Gipfeltage. Die Stadt sagte Nein, Attac zog vor Gericht.
Die Richter des OVG sehen es heute so: Die öffentliche Sicherheit wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit in Gefahr geraten. „Zielgerichtete oder faktische Blockaden der Transportrouten“ seien zu befürchten gewesen, heißt es in der Pressemitteilung. Es ist ein Urteil, das die Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit und Sicherheit stark gewichtet. Das Bundesverwaltungsgericht wird das letzte Wort haben, denn die Revision ist zugelassen.
Die Reaktion von Attac fiel, wie zu erwarten, hart aus. Man kündigte an, weitere juristische Schritte zu prüfen, sobald die schriftliche Begründung vorliegt. In der Erinnerung vieler Hamburgerinnen und Hambürger sind die Bilder der damaligen Tage noch lebendig: brennende Barrikaden, angespannte Polizeieinheiten, eine Stadt im politischen Ausnahmezustand.
Ich erinnere mich an die gespaltene Stimmung in der Hansestadt damals. Viele Bürger standen hinter dem Recht auf Protest, fürchteten aber gleichzeitig die Gewalt, die von einem kleinen, radikalen Teil ausging. Diese Spannung zwischen grundrechtlichem Anspruch und praktischer Gefahrenabwehr spiegelt sich genau in diesem Urteil wider.
Was bleibt, ist eine grundsätzliche Frage für unsere Demokratie: Wie viel Raum darf Protest in einer Krisensituation einnehmen? Das Gericht hat hier eine klare Grenze gezogen, gestützt auf die konkreten Gefahren von damals. Die Entscheidung ist noch nicht in Stein gemeißelt. Doch sie sendet ein Signal – an Demonstrierende wie an Sicherheitsbehörden.
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| Aspekt | Bewertung |
|---|---|
| Klarheit der Fakten | Hoch |
| Öffentliche Sicherheit | Gefährdet |
| Reaktion von Attac | Hart |
| Protestierungsmuster | Teilen der Gesellschaft |
| Entscheidung des Gerichts | Signalwirkung |
| Zukunft des Versammlungsrechts | Unklar |
Der Balanceakt zwischen Freiheit und Sicherheit bleibt eine Daueraufgabe, wie dieser Fall, neun Jahre später, eindrücklich zeigt. Mehr zum Versammlungsrecht erklärt das Bundesministerium des Innern.