In Hamburg verhandelt das Amtsgericht derzeit einen Fall, der vielen noch in Erinnerung ist. Im Juli 2023 klebten sich Aktivisten der „Letzten Generation» auf dem Rollfeld des Hamburger Flughafens fest. Vier Stunden lang herrschte Stillstand. Kein Flugzeug konnte starten oder landen. Tausende Passagiere saßen fest.
Nun steht ein 21-jähriger Student vor Gericht. Er soll Teil der Gruppe gewesen sein. Die Anklage lautet auf Nötigung und Hausfriedensbruch. Der junge Mann zeigt keine Reue. „Wir hatten keine andere Wahl», sagt er vor Gericht. „Die Klimakrise wartet nicht, bis die Politik handelt.»
Die Blockade sorgte damals für massive Störungen. Laut Flughafenbetreiber entstand ein Schaden von mehreren hunderttausend Euro. Über 60 Flüge mussten umgeleitet oder gestrichen werden. Familien verpassten Urlaubsflüge, Geschäftsreisende wichtige Termine. Ich habe damals mit Betroffenen am Terminal gesprochen. Die Wut war groß. Aber auch das Unverständnis.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine empfindliche Geldstrafe. Der Verteidiger argumentiert mit dem Notstandsparagrafen. „Mein Mandant wollte auf eine existenzielle Gefahr hinweisen», erklärt er. Das Gericht muss nun abwägen: Wo endet legitimer Protest? Wo beginnt Straftat?
In Hamburg wird diese Frage schon lange diskutiert. Die Stadt kennt Proteste – vom Hafenstreik bis zu Klimademos. Doch die Methoden der „Letzten Generation» polarisieren besonders stark. Eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest zeigt: 73 Prozent der Hamburgerinnen und Hamburger lehnen solche Blockaden ab.
Das Urteil wird für Ende der Woche erwartet. Es könnte Signalwirkung haben – weit über Hamburg hinaus. Denn bundesweit laufen ähnliche Verfahren. Die Frage bleibt: Dient radikaler Protest der Sache, oder schadet er ihr? Weitere Informationen zur rechtlichen Einordnung finden sich beim Bundesverfassungsgericht.