Artikel – Was Innenminister Dobrindt plant, trifft direkt auf den Berliner Wohnungsmarkt. Und auf den politischen Willen vieler Menschen hier. Seine Vorschläge für ein neues Gesetz, das Vergesellschaftungen von Mietwohnungen extrem erschweren soll, stoßen auf massiven Widerstand.
Elif Eralp, Fraktionschefin der Berliner Linken, nennt den Vorstoß schlicht verfassungswidrig. «Man kann nicht durch ein Bundesgesetz unmöglich machen, was das Grundgesetz vorsieht und wofür die Berlinerinnen und Berliner gestimmt haben», sagte sie im ZDF. Für sie ist klar: «Dieses Gesetz hat aus meiner Sicht nichts mit Investitionsschutz zu tun. Es ist ein Gesetz gegen die Berliner Mieterinnen und Mieter.»
Konkret will das Bundesinnenministerium Vergesellschaftungen nur noch dann zulassen, wenn eine Landesregierung eine «zwingende Notwendigkeit» beweist. Sie müsste zeigen, dass sie alle anderen Mittel für bezahlbaren Wohnraum schon ausgereizt hat. Zudem soll im Enteignungsfall eine Entschädigung sofort in bar und zum Verkehrswert gezahlt werden. Dieser würde durch Gutachten festgelegt.
Genau das ist für Eralp der kritische Punkt. «Wenn der Verkehrswert so hoch angesetzt wird, dann ist das ein Versuch, die Vergesellschaftung zu verhindern», sagt sie. Das sei ein Weg, das Grundgesetz auszuhöhlen. In Berlin hat ein Volksentscheid 2021 den Weg für mögliche Vergesellschaftungen großer Wohnungsunternehmen geebnet. Ein Gesetz aus Berlin, das die konkrete Umsetzung regeln soll, liegt aktuell auf Eis.
Aus meiner Beobachtung heraus zeigt dieser Konflikt, wie emotional das Thema Wohnen gerade in Metropolen besetzt ist. Es geht um Grundrechtspraxis, um knappen Raum und um viel Geld. Die Berliner Antwort auf die Wohnungsfrage stößt an Bundesgrenzen. «Das werden wir natürlich nicht hinnehmen», sagt Eralp. Der Streit ist damit eröffnet. Er fragt letztlich: Wer entscheidet über unsere Städte? Die Menschen vor Ort oder die Logik des Marktes?
- Vergesellschaftungen sollen nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt werden
- Landesregierung muss zwingende Notwendigkeit beweisen
- Entschädigung soll sofort in bar gezahlt werden
- Verkehrswert wird durch Gutachten festgelegt
- Gesetz sieht hohen Verkehrswert vor
- Vorstoß wird als verfassungswidrig angesehen
| Aspekte | Details |
|---|---|
| Initiator | Bundesinnenministerium |
| Gegner | Berliner Linke |
| Gesetzesziel | Vergesellschaftungen erschweren |
| Kritik | Verfassungswidrigkeit |
| Volksentscheid | 2021 |
| Aktueller Status | Gesetz auf Eis |