In Dresden hat das Amtsgericht eine Hundevermittlerin zu einer Geldstrafe von 16.000 Euro verurteilt. Die 42-Jährige hatte über Jahre hinweg Hunde der Rasse Bolonka Zwetna verkauft, ohne dafür die notwendige gewerbe- und tierschutzrechtliche Genehmigung zu besitzen. Das Gericht sah in ihren Handlungen einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Zwischen 2017 und 2022 verkaufte die Frau mindestens 64 Tiere und nahm dabei über 103.000 Euro ein. Der Fall kam ans Licht, nachdem sie zwei Hunde in einer Transportbox in einer Straßenbahn zurückließ und über das Internet suchte. Dies weckte den Verdacht anderer Hundebesitzer, die die Behörden informierten.
Bei einer anschließenden Razzia im September 2022 beschlagnahmte die Polizei mehr als 20 Hunde, von denen sich einige in einem erbärmlichen Zustand befanden. Bereits im vergangenen Jahr wurde die Angeklagte wegen dieser tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe und einem drei Jahre umfassenden Tierhaltungsverbot verurteilt.
Im aktuellen Verfahren betonte ihre Verteidigung, die Frau habe lediglich den Nachwuchs ihres Hundepaares verkauft, um die Tiere nicht entsorgen zu müssen und sie vor „falschen Händen“ zu bewahren. Der Richter wies diese Darstellung als nicht nachvollziehbare Ausrede zurück. Er stellte klar, dass der Verkauf aufgrund seines Umfangs und der erzielten Einnahmen eindeutig gewerbsmäßig erfolgte.
Die Angeklagte, die Bürgergeld bezieht, erschien selbst nicht zum Prozess. Das Urteil unterstreicht, dass der Handel mit Wirbeltieren strengen rechtlichen Vorgaben unterliegt, deren Missachtung hohe Strafen nach sich zieht. Für die betroffenen Tiere bedeutet dieser Fall eine traurige Realität, die über süße Fotos im Internet weit hinausgeht.
- Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
- Verkauf von mindestens 64 Tieren
- Gesamtumsatz über 103.000 Euro
- Razzia mit Beschlagnahme von über 20 Hunden
- Frühere Verurteilung zu Bewährungsstrafe
- Verteidigung als nicht nachvollziehbare Ausrede zurückgewiesen
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Verurteilte Person | 42-Jährige Hundevermittlerin |
| Geldstrafe | 16.000 Euro |
| Tiere verkauft | Mindestens 64 Bolonka Zwetna |
| Umsatz | Über 103.000 Euro |
| Beschlagnahmte Hunde | Mehr als 20 |
| Vorherige Strafe | Sechsmonatige Bewährungsstrafe, drei Jahre Tierhaltungsverbot |